Linienlaser, Lasersicherheit und die neue OStrV Linienlaser - Vorschriften und Normen

Seit fast 20 Jahren referiere ich nun als Ausbilder in Sachen Lasersicherheit. 20 Jahre, in denen sich vieles verändert hat. 20 Jahre, in denen viel passiert ist. Und 20 Jahre, nach denen ich sagen kann: ausnahmsweise wurde mal etwas eindeutig verbessert.

Es geht um die Lasersicherheit im industriellen Bereich, vor allem in Bezug auf sichtbare Laser wie Linienlaser, Kreuzlaser oder Punktlaser. "Noch" möchte ich Laserprojektoren hier ausklammern, denn ein Laserprojektor ist im Gegensatz zu den o.a. Lasertypen mit einer Ablenkeinrichtung ausgestattet, die einen einzelnen Laserstrahl bewegt und somit während einer Netzhautexposition sogenannte "Einzelimpulse" also auch eine "Impulsfolge" erzeugt, welche im Wesentlichen anders zu behandeln ist als die Exposition mittels Dauerstrahllaser, wie eben Linienlaser oder Kreuzlaser zu bezeichnen sind. Hier wird die Darstellungsform, nämlich die Laserlinie, mittels einer festen Optik erzeugt und nicht mittels einer dynamischen Ablenkeinrichtung. Ein grosser Unterschied!

Bereits in den 70er Jahren erschien der Vorgänger der EN 60825-1, der Norm für die "Sicherheit von Lasereinrichtungen" , nämlich die DIN 57836, die im Jahre 1986 in die VDE 0837 umgewandelt wurde. Seit 1993 ist diese VDE Norm als europäische Sicherheitsnorm zu finden. Aktuell liegt sie in der Fassung 2014 vom Juli 2015 vor.

Korrespondierend zu dieser Norm wurde 1988 die Unfallverhütungsvorschrift "VBG 93" veröffentlicht, die den Umgang mit Lasereinrichtungen und Lasergeräten entscheidend weiter vertiefte und vor allem, wie genannt, auf die Unfallverhütung ansetzte. Diese noch sehr rudimentäre UVV (im Gegensatz zur heutigen OStrV und TROS) war bereits wegweisend und einschränkend, was den Umgang und die öffentliche Inbetriebnahme von Lasern anbelangte. Erstmalig waren Lasereinrichtungen und Laser reglementiert.

Weitergehend hierzu wurde im Jahre 2007 die BGV-B2 mit begleitenden Durchführungsanweisungen veröffentlicht, welche die Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Jahre enthielt und weiter vertiefte. Trotzdem waren mir schon damals diese Ausführungen nicht ausführlich genug und liessen sehr viel Platz für Interpretationsspielraum, was von verschiedenen Seiten auch reichlich ausgenutzt wurde.

2010 dann erfolgte die Veröffentlichung der OStrV, der "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung". Diese kurze, 7-seitige Publikation war eher als Zusammenfassung und Information zu sehen, zu einfach waren die Informationen. Erst im Jahr 2015 wurde die OStrV dann mit den TROS, den Technischen Regeln zu künstlicher optischer Strahlung" ergänzt, einer sehr umfangreichen und fortschrittlichen Sammlung detaillierter Beschreibungen diverser Lasereinrichtung.

Ich werde peu-a-peu ein wenig über die aktuellen Vorschriften referieren, vor allem im Umgang mit Linienlaser und Kreuzlaser, die zwischenzeitlich einen berechtigten Sonderstatus in den TROS einnehmen.