Laserblog

Die Unsicherheit ist leider gross, die Fragen vielfältig - deshalb haben wir als erfahrene Hersteller und Referenten für Lasersicherheit im Umgang mit Linienlaser und Projektionslaser diesen Blog ins Leben gerufen. Seit 2014 ist die neue EN 60825-1 in Kraft. Diese regelt nun auch explizit Linienlaser, Kreuzlaser und Projektionslaser im gewerblichen Einsatz. Es ist einfacher als gedacht, eine völlig unbedenkliche Lasereinrichtung herzustellen und so einen sicheren Betrieb im täglichen Arbeitsumfeld zu erreichen.

Um die Lasersicherheit zu erreichen, muss ein Linienlaser dementsprechend an einer Maschine oder Vorrichtung montiert werden. Dadurch wird eine bewertbare Lasereinrichtung erstellt. Prinzipiell gilt: Der Werker oder Anwender darf nicht direkt am Modul in den Laserstrahl schauen können. Das Modul ist mechanisch sicher anzubauen, so dass es nicht aus Versehen wegfallen oder sich lösen kann und somit eine Gefährdung darstellt. Im Betrieb muss deshalb die Lasereinrichtung, also das montierte Lasermodul und die zugehörigen, mechanischen Einrichtungen, Maschinen, Halterungen, etc., in die Laserklasse 2 oder 1 eingestuft werden. Wie das geht, erfahren Sie hier im Blog.

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