Der Laserblog - Eine Kurzeinleitung zum sicheren Umgang mit leistungsstarken Linienlasern und Kreuzlasern im gewerblichen Bereich

Durch unsere jahrelange Arbeit im Bereich Lasersicherheit sowie meine regelmässigen Weiterbildungsveranstaltungen als Referent für Lasersicherheit ist es mir ein grosses Anliegen, Lasergeräte wie Linienlaser oder Kreuzlinienlaser, die für die Visualisierung am Arbeitsplatz eingesetzt werden, die Gefährlichkeit zu nehmen und das Sicherheitsbewusstsein zu fördern. Es ist wirklich nicht schwierig, auch leistungsstarke Laser mit 100 mW sicher im Sinne der Unfallschutz-Verordnungen zu betreiben, da Linienlaser seit 2015 mit Erscheinen der TROS als sogenannte "ausgedehnte Quellen" betrachtet werden dürfen, was faktisch auch richtig ist. Die bisherige, einheitliche Betrachtung als reguläre Laserquellen, ist aufgrund der starken Winkelausdehnung im Gegensatz zu Punktlaser Modulen eigentlich falsch, denn Linienlaser erzeugen auf der Netzhaut keinen Spot, sondern ein rechteckige Abbildung, die die spezifische Leistung am Auftreffpunkt deutlich verringert.

 

Meine Wenigkeit, Dirk Baur

Mein Name ist Dirk Baur, ich bin der Geschäftsführer der Fa. MediaLas Electronics, sowie Referent und Ausbilder für Lasersicherheit und Laserschutzbeauftragte. Auf meinem Blog werde ich Ihnen in der nächsten Zeit ein paar wichtige Informationen bezüglich den aktuellen Vorschriften und Verordnungen näher bringen. Diese haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert und wurden genauer definiert, was sich in der OStrV und den TROS wiederspiegelt. Seit 1996 gebe ich sowohl in Eigenregie als auch in Auftrage Seminare und Weiterbildungen zur Erlangung der Sachkenntnis zum Laserschutz beauftragten. Dies kann auch bei Ihnen direkt in Ihren eigenen Räumlichkeiten geschehen. Anfragen und Buchungen über die Kontaktseite unseres Online Shops oder aber über www.medialas.de

Lasersicherheit und Laserleistungen bei Linienlasern

Prinzipiell gilt erst mal - je mehr Leistung ein Laser hat, desto heller wird er, gleichzeitig steigt aber auch das Risiko einer Lasergefährdung für den Werker bzw. Betrachter der Laserlinie. Es gilt immer, eine Gefährdung bzw. einen möglichen Unfall mit dem Resultat einer Schädigung des Auges schon im Vorfeld zu verhindern. Dies lässt sich mit sehr einfachen Mitteln bei nahezu allen unseren Linienlasern erreichen. Die oft gehörte, statische Meinung, dass nur Linienlaser mit 1 mW (manche sagen auch 5 mW) zulässig sind, ist falsch. Wir zeigen Ihnen in unserem Blog auf, warum das so ist.