Die unverbindliche Faustregel

Zur Bestimmung der Laserklasse einer LaserEINRICHTUNG kann folgende, allerdings UNVERBINDLICHE Faustregel angenommen werden:

  • Wenn man in den Laserstrahl schauen kann, dann muss ein bestimmter Mindestabstand zwischen Betrachter und Laser bestehen, um Laserklasse 2 zu erreichen.
  • Wenn man nicht in den Laserstrahl schauen kann, dann resultiert darauf meistens die Laserklasse 1.

Für die Mindestabstände zwischen Lasermodul und Betrachter steht in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Tabelle bereit.

Sicherlich ist diese Faustregel nicht in jedem Fall passend und ist deshalb nur als Anhaltspunkt zu betrachten.