Der Unterschied zwischen Lasergerät und Lasereinrichtung

Ein sehr wichtiger Punkt in der Risikobewertung von Lasern ist die korrekte Interpretation der eigentlichen Risikoklasse. Bei meinen Schulungen und Seminaren zum Laserschutzbeauftragten lege ich sehr grossen Wert darauf, dass die Teilnehmer den Unterschied kennen lernen und auch später, im Berufsfeld, parat haben und wissen, worum es geht.

Man unterscheidet pinzipiell zwischen:

  • Lasergerät
  • Lasereinrichtung
Eine Lasereinrichtung wird erstellt, indem man ein Lasergerät irgendwo einbaut, befestigt, auf- oder anbaut und in Betrieb nimmt.

Konkret bedeutet dies: Sie bestellen in unserem Shop einen Linienlaser, montieren diesen an Ihre Maschine und nehmen den Laser in Betrieb. In diesem Moment sind Sie der Hersteller einer Lasereinrichtung. Diese Lasereinrichtung wird nun bewertet und in eine Risikoklasse eingestuft. Je nachdem, wie der Linienlaser montiert wurde, kann hier sowohl die Klasse 2, als auch die Klasse 1, erstellt worden sein. 

Laserklasse 1:  Sie haben den Linienlaser so angebaut, dass der Anwender, Benutzer oder Werker NICHT direkt in das vom Laser ausgesandte Licht schauen kann. Der Werker sieht lediglich das reflektierte Licht der eigentlichen Laserlinie, er kann also die auftreffende Linie sehen, kann sich aber mit dem Auge NICHT in die Ausstrahlung des Lasergeräts bewegen. 

Laserklasse 2: Sie haben den Linienlaser z.B. seitlich oder über Kopf montiert, so dass der Benutzer zwar in die Ausstrahlung des Laserlichts schauen kann, jedoch einen in unserem Sicherheitsdatenblatt definierten Mindestabstand einhält. Auch in diesem Fall ist das im Auge ankommende Laserlicht nicht schädigend für das Auge. 

Einhalten des Mindestabstands bei diffizilen Auf- oder Anbauten von Linienlasern

Sehr oft besteht nicht die Möglichkeit, einen Linienlaser mit passendem Abstand zum Werker an eine Maschine anzubauen bzw den Sicherheitsabstand einzuhalten. Die Lasereinrichtung "könnte" in diesem Fall nicht in die Klasse 2 eingestuft werden. Doch auch bei solchen Fällen haben wir Lösungen parat, die mittels einfachen Abstandshalter-Konstruktionen den vorgeschriebenen Mindestabstand sichern. Mit zahlreichen Integratoren haben wir hier schon diverse Lösungen entwickelt und umgesetzt, darunter auch sehr einfache Lösungen. Kontaktieren Sie uns hierzu, wir helfen Ihnen gerne weiter.